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Arbeit gestern und heute: Vertretung war und ist immer wichtig
Gespräch zur Funktionsweise der Arbeiternehmerkammern mit Dr. Carsten Sieling, Beauftragter der Geschäftsführung, Arbeitnehmer Kammer Bremen
Die Seliger-Gemeinde steht in der Tradition der sudetendeutschen Arbeiterbewegung. Sie steht somit in der Tradition eines Bekenntnisses zur Demokratie in Europa. Sie sieht ihre Wurzeln hierbei auch in der starken Gewerkschaftsbewegung der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg und natürlich der Zwischenkriegszeit. Zentrales Thema der sudetendeutschen Gewerkschaften war die Frage, wie die Rechte und Interessen der arbeitenden Menschen zu vertreten sind. Vor diesem Hintergrund möchten wir uns vor dem Hintergrund der groβen Veränderungen der Arbeitswelt durch Globalisierung und Digitalisierung mit der Frage beschäftigen, wie sich innen- und Arbeiternehmerrechte vertreten lassen.
Bundesvorsitzende Christa Naaß, die das Gespräch moderierte, konnte, neben dem Referenten Carsten Sieling, auch eine Reihe interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen. Carsten Sieling, ehemaligen Präsidenten des Senats und Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, ist seit 1976 Mitglied der SPD. Er ist verheiratet und hat drei Kinder.
In den Jahren 2009 bis 2015 war er Mitglied des Deutschen Bundestages, nachdem er ab 1995 Abgeordneter der Bremer Bürgerschaft und dort von 2005 bis 2009 Vorsitzender der SPD-Fraktion gewesen war. Von 2004 bis 2006 führte er als Landesvorsitzender die SPD Bremen. Von 2019 bis 2023 war er wieder Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft. Carsten Sieling war vor seiner Wahl zum Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft 1991 als Referent für regionale Wirtschaftspolitik in der Arbeitnehmerkammer tätig und nahm 2021 seine frühere Tätigkeit wieder auf. Sieling unterstützt heute die Geschäftsführung insbesondere bei der Vertretung und Präsentation der Kammer auf bundespolitischer Ebene und bei länderübergreifenden Angelegenheiten wobei ihm seine langjährigen politischen Erfahrung und seine ausgewiesenen Fachkompetenz unter anderem in der Wirtschafts- und Finanzpolitik zugutekommen. Er stellte eingangs die Arbeitnehmerkammer Bremen kurz vor.
Die Arbeitnehmerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen. Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind – so bestimmt es das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen – alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten). Zurzeit sind dies über 400.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Minijobberinnen und Minijobber. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer und können dadurch zahlreiche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Die Beiträge betragen 0,14 Prozent des monatlichen Bruttolohns (ab Januar 2025: 0,12 Prozent) ab einem Mindestgehalt von mehr als 538 Euro (2025: 556 Euro), maximal fallen 18 Euro AK Beitrag netto im Monat an. Diese behält der Arbeitgeber ein und überweist diese an das Finanzamt. Die Arbeiterkammer finanziert sich - im Gegensatz zu anderen Kammern, etwa Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer - praktisch ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Das sichert die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft.
Zu den Aufgaben der Arbeitnehmerkammer gehört die kostenlose Information und Beratung ihrer Mitglieder in Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, in Rechtsfragen der Arbeitslosigkeit sowie bei Fragen des Insolvenz- und Steuerrechts. Sie erstellt Gutachten, führt Studien durch und berät Politik und Verwaltung auf Landesebene. Weiter soll sie die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern vertreten und fördern.
Die Arbeitnehmerkammer arbeitet dabei eng mit den Gewerkschaften zusammen, die ebenfalls die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Dabei agieren die beiden Institutionen partnerschaftlich und arbeitsteilig, so Sieling weiter. Weiterhin erarbeitet die Arbeitnehmerkammer Gesetzesvorschläge und gibt Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen ab. Da die (Weiter-)Bildung der Arbeitnehmer ein wichtiges Anliegen der Kammer ist, stellt sie eigene Bildungsträger auf.
Friedrich Ebert stellt den Antrag
1888 legt der sozialdemokratische Abgeordnete Sanders der Bremischen Bürgerschaft den Antrag vor, eine Arbeiterkammer zu errichten. Es ist die erste Forderung nach einer öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung für Arbeitnehmer, die in Bremen gestellt wird. Zwar scheitert der Abgeordnete mit seinem Vorschlag – doch der Stein ist ins Rollen gekommen. In den darauffolgenden Jahren setzt sich vor allem der ehemalige Abgeordnete und spätere erste Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) vehement für die Schaffung von Arbeiterkammern ein. Im Februar 1901 legt auch er in der Bremischen Bürgerschaft einen Antrag vor, der mit „Arbeiterkammer“ überschrieben ist. Es geht um die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter.
Auch sein Antrag wird im März 1902 mit 32 zu 44 Stimmen abgelehnt. Kritiker sehen die Gefahr, dass sich dadurch der Klassenkampf verschärfe. Befürworter dagegen weisen auf die Verhandlungen im Reichstag hin – denn auch dort wird bereits seit 1877 über die Errichtung von Arbeiterkammern debattiert. Ebert zeigt sich allerdings skeptisch, dass sich eine entsprechende Forderung auf Reichsebene schnell durchsetzen lässt – und er behält damit Recht. Denn erst nach Ende des Ersten Weltkrieges wird das Thema Arbeitnehmerkammern konkret. Schon in der ersten Sitzung der Nationalversammlung im April 1919 fordern die Sozialdemokraten neben dem Erhalt der bisherigen Kammern auch die Einrichtung von Arbeitnehmerkammern.
Hervorgegangen ist die Arbeitnehmerkammer Bremen schließlich aus den 1921 gegründeten, ursprünglich selbstständigen Kammern für Arbeiter und Angestellte. Diese vereinigten sich im Jahr 2001 zur neuen Arbeitnehmerkammer Bremen. Die Arbeitnehmerkammer in Bremen ist nun 102 Jahre alt und ist eine sozialpolitische Rarität. Heute existieren Arbeiterkammern lediglich in Luxemburg und Österreich und darüber hinaus in den beiden deutschen Bundesländern Bremen und dem Saarland.
Arbeiterkammer Österreich – früher und heute
Ende des 19. Jahrhunderts tauchte der Wunsch nach einer Arbeiterkammer immer wieder in der Arbeiterbewegung Österreich-Ungarns auf. Eine wesentliche Initiative kam 1917 von den tschechischen Sozialdemokraten und Tomáš G. Masaryk. Am 18. Juli 1917 brachte der Klub der böhmischen Sozialdemokraten einen Antrag auf Errichtung von Arbeiterkammern ein. Josef Seliger sah dies als „die nächsten Aufgaben der Parteiorganisation“. Am 14. September 1918 beriet der Ministerrat über die Frage, die in Aussicht genommene parlamentarische Initiative kam aber nie zustande. In der tschechoslowakischen Republik konnte sich die Idee auch in der Zukunft nicht durchsetzen.
Die Konstituierende Nationalversammlung der Republik Österreich beschloss hingegen am 26. Februar 1920 das von Sozialstaatssekretär Ferdinand Hanusch vorgelegte Arbeiterkammergesetz, die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte für jedes der Bundesländer als notwendiges Gegengewicht zu den seit 1848 bestehenden Handelskammern. 1921 wurden die Arbeiterkammern (so die Kurzbezeichnung) den Unternehmerkammern gleichgestellt.
Die Arbeiterkammern als demokratisch legitimierte Einrichtungen werden von Austrofaschismus und Nationalsozialismus zerschlagen, MitarbeiterInnen und FunktionärInnen oftmals politisch wie rassisch verfolgt, in die Emigration getrieben, ermordet.
Heute vertritt die Arbeiterkammer (AK) die Interessen von fast 4 Millionen arbeitenden Menschen in Österreich. Sie kämpft mit ihren Landeskammern für die Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter. Durch das Arbeiterkammergesetz sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer automatisch AK Mitglieder. Das gilt auch für Lehrlinge, Arbeitslose und Menschen in Karenz – sie alle können die gesamten Leistungen der AK nutzen.
Laut Aussage von Carsten Sieling ist die Arbeiterkammer Österreich um ein Vielfaches stärker, und aufgrund der landesweiten Präsenz sowie des deutlich höheren Beitrags einflussreicher als die kleinen Kammern in Bremen, im Saarland oder in Luxemburg. Dies zeige sich bei den europaweiten Treffen beim sogenannten Arbeiterkammer-Tag. Ebenfalls seien die österreichischen Arbeiterkammern aufgrund ihrer parteipolitischen Ausrichtung und wechselnder Mehrheiten politisch einflussreicher als in Deutschland.
Die Arbeitskammern als Antwort auf die zunehmende Vertretungslücke in der deutschen Arbeiterschaft
Das deutsche System der Arbeitsbeziehungen weist in den letzten Jahren eine zunehmende Vertretungslücke aus. Nur noch etwa die Hälfte aller Beschäftigten ist an Tarifverträge gebunden, knapp 40 Prozent arbeiten in Unternehmen mit Betriebsrat und weniger als ein Fünftel ist Mitglied einer Gewerkschaft. Viele Beschäftigte in Deutschland arbeiten in Bereichen, wo sie überhaupt keine Berührungspunkte mehr zu den traditionellen Institutionen der Arbeitsbeziehungen haben. Dies gilt insbesondere für Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Hinzu kommt, dass Betriebsräte und Gewerkschaften im Zuge der Transformation hin zu einer sozial und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsweise mit einer Vielzahl neuer Aufgaben und Anforderungen konfrontiert werden, die vielfach ihre Ressourcen übersteigt.
Vor diesem Hintergrund werde heute in Deutschland, entgegen der letzten Bemühungen in den 1970er Jahren, zunehmend darüber diskutiert, ob eine flächendeckende Einführung von Arbeitskammern eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System der Arbeitsbeziehungen in Deutschland darstellen könnte, so Carsten Sieling zum Ende seiner Ausführungen. Gehe man von rund 20 Millionen Euro Budget der Bremer Arbeitnehmerkammer aus, so würde eine bundesweite Arbeiterkammer mehrere Milliarden Euro jährlich allein für die Belange der Arbeiterinnen und Arbeiter zur Verfügung haben.
In der Abendschule zu den Grundlagen der Geschichte der sudetendeutschen Sozialdemokratie ging Dr. Thomas Oellermann im Anschluss auf die sudetendeutschen sozialdemokratischen Gewerkschaften ein.
Diese seliger-online-Veranstaltung wird als Video auf unserem YOUTUBE-Kanal zur Verfügung gestellt. Auch die anschließende Abendschule kann jederzeit als Podcast nachgehört werden.
Die Veranstaltung fand mit großzügiger Unterstützung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages statt.